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HINWEISGEBERSCHUTZGESETZ

Stand: 01.01.2024

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Hinweisgeberschutzgesetzmeldestelle

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Allen Hinweisgebern, also Beschäftigten, ehemaligen Beschäftigten sowie allen im Zusammenhang mit unserem Unternehmen in einer beruflichen Tätigkeit verbundenen Personen, bieten wir einen internen Meldekanal an. Mit diesem internen Meldekanal können Sie recht sicher und nicht manipulierbar Hinweise zu beobachteten oder auf andere Weise zur Kenntnis gelangten Sachverhalten abgeben.

 

Die Person des Hinweisgebers wird über diese interne Meldestelle geschützt. Anonyme Hinweise werden nicht angenommen. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben weisen wir darauf hin, dass die interne Meldestelle für Hinweisgeber bevorzugt verwendet werden soll. Die interne Meldestelle wird die Vertraulichkeit der Identität der hinweisgebenden Person wahren, sofern die gemeldeten Informationen Verstöße betreffen, die dem Hinweisgeberschutzgesetz unterfallen. Ebenso wird die Vertraulichkeit der Personen, die Gegenstand einer Meldung sind, und der sonstigen in der Meldung genannten Personen gewahrt.

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Die Meldungen müssen sämtlich per Email eingereicht werden. Unter der Emailadresse hinweisgeberschutzgesetzmeldestelle@ehrlich-logistics.de erreichen Sie unsere interne Meldestelle und können dort einen Hinweis hinterlassen.

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Die einschlägigen Hinweise werden dann an die von uns benannte, zum Thema geschulte Person weitergeleitet. Diese Person sichert die Vertraulichkeit von Ihrer Identität und sorgt dafür, dass mit den Hinweisen rechtssicher umgegangen wird.

 

Es liegt in unserem Interesse, sich rechtstreu zu verhalten. Bitte helfen Sie uns daher, Missstände im Unternehmen aufzudecken und abzustellen.

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